- Beitragsgruppen
- Kombinationen der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im ⇡ Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Da die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich sind, gibt es entsprechend den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten verschiedene B., die mit unterschiedlichen Großbuchstaben bezeichnet werden (z.B. K = Arbeiterrentenversicherung; G = Krankenversicherung allein bei Entgeltfortzahlung).
Lexikon der Economics. 2013.