Beitragsgruppen

Beitragsgruppen
Kombinationen der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im  Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Da die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich sind, gibt es entsprechend den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten verschiedene B., die mit unterschiedlichen Großbuchstaben bezeichnet werden (z.B. K = Arbeiterrentenversicherung; G = Krankenversicherung allein bei Entgeltfortzahlung).

Lexikon der Economics. 2013.

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